Die Unterstützung des Arbeitgebers als Basis des Erfolgs

Die Unterstützung durch den Arbeitgeber ist wichtig für jedes THW-Mitglied, aber auch für Neuzugänge. Für Unternehmer ist es wichtig zu wissen, dass sie mit THW-Helferinnen und -Helfern eigentlich nur ein Gewinn für ihre Firma erwartet.

Sie sind motiviert, belastbar, teamfähig, führungsstark, lernen den Umgang mit Technik und handwerkliches Geschick.

Doch die wichtigste Frage für den Arbeitgeber: Wer bezahlt mir das? Diese Frage ist durchaus berechtigt. THW-Einsätze kommen gerade bei der Fachgruppe Beleuchtung überwiegend abends vor und dauern mindestens 12 bis 24 Stunden oder darüber hinaus an.
Laut THW-Gesetz hat die Helferin oder der Helfer sich zum Dienst beim THW verpflichtet und Ihr/Ihm dürfen keine Nachteile durch den Dienst im THW entstehen.
Somit ist auch der Unternehmer dazu verpflichtet sein Arbeitnehmer für den Einsatz oder die Dienstveranstaltung freizustellen.
In solchen Fällen wird der Arbeitgeber oder die zuständige Stelle des Betriebes frühstmöglich kontaktiert und es werden Formulare zur Erstattung der Lohnkosten zugesandt. Diese können dann ausgefüllt an die THW-Geschäftsstelle eingereicht werden und der Unternehmer bekommt den Verdienstausfall des Arbeitnehmers zurückerstattet.

Bei Fragen können Sie sich gerne mit uns oder direkt mit unseren Hauptamtlichen Kollegen unserer Geschäftsstelle in Verbindung setzen.

 

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THW Geschäftsstelle Bad Kreuznach Telefon: 0671-7960780 E-Mail: Poststelle.­GSt_Bad-­Kreuznach­(at)thw.de