THW als Hobby

 

Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
 
Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden? Welche Rechte und Pflichten habe ich und wie sieht's mit Urlaub aus? Antworten auf diese Fragen und vieles Wissenswerte mehr rund um das Technische Hilfswerk finden Sie hier.

Wie kann ich beim THW mithelfen?

Es gibt verschiedene Arten beim THW mitzuwirken:


Am bekanntesten ist der Dienst im Technischen Zug. Hier fahren die Helferinnen und Helfer bei einer Anforderung in den Einsatz, um direkt an der Schadenstelle technische Hilfe zu leisten.
Unterschieden werden hier Helferinnen und Helfer, Fachhelferinnen und Fachhelfer sowie diverse FÜhrungskräfte auf verschiedenen Ebenen mit hochwertigen Ausbildungen.

Auch im "Innendienst" wird man bei uns fündig (wenn man beispielsweise körperlich nicht oder nur bedingt Einsatzfähig ist, oder einfach ein Hobby sucht, ohne aktiv im Einsatz tätig werden zu wollen).
Im OV-Stab kann man verschiedene Arbeiten verrichten. Welche Aufgaben sich hinter den Funktionen genau verbergen erfahren Sie hier.
Auch die Stabs-Funktionen sind von höchster Bedeutung wenn es um den allgemeinen Dienstbetrieb sowie den Einsatzfall geht.

Als Junghelfer oder Junghelferin kann ich in der Jugendgruppe mitmachen. Nähere Infos gibt es hier

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich

  • das 17. Lebensjahr vollendet habe und
  • die erforderliche medizinische Tauglichkeit besitze,


meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,

  • für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
  • nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
  • mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin

Wie schaffe ich den Spagat zwischen Beruf und Berufung?

Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese  fortgewährten Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständige erhalten Sie ggf. eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.