Nach langem Warten ist vor wenigen Wochen die novellierte Fahrberechtigungsverordnung in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Sie erlaubt es den Angehörigen von Hilfsorganisationen, im Zuge ihrer Tätigkeit Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen zu fahren. Neu seit Anfang Oktober ist, dass diese Möglichkeit nicht auf 4,75 Tonnen begrenzt ist und zudem jetzt auch die Fahrzeugkombinationen mit Anhänger umfasst werden.
Nun haben das Technische Hilfswerk (THW) und die Malteser im Hunsrück erstmals die neue Verordnung umgesetzt und ihre Helfer ausgebildet. Neben der Theorie lag der Schwerpunkt auf praktischen Übungen. Der Umgang mit großen und breiten Fahrzeugen und insbesondere das Rangieren mit großen Anhängern wurden ausgiebig geschult und trainiert. In einer Prüfungsfahrt wurden die erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft.
Dabei kam auch erstmals der neue Anhänger des THW-Ortsverbandes Simmern zum Einsatz. Der neue Anhänger verfügt über einen großzügigen Planenaufbau und ist mit einer Kippfunktion ausgestattet. Das erlaubt dem Ortsverband eine vielseitige Einsetzbarkeit.
THW-Ortsbeauftragter Carsten Schneider zeigte sich erfreut über die schnelle und unkomplizierte Ausbildung und die hervorragende Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen, sowie über Unterstützung durch die Führerscheinstelle und die Katastrophenschutzbehörde.
„Durch diese neue Möglichkeit der Ausbildung haben wir es geschafft, insgesamt elf ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zum Führen der Einsatzfahrzeuge zu qualifizieren – dies erleichtert unsere Arbeit deutlich“, so zogen Teilnehmer und Ausbilder gleichermaßen ein mehr als nur positives Resümee der Fortbildung.
Hintergrund:
Seit den Änderungen im Fahrerlaubnisrecht 1999 befähigt der Auto-Führerschein nur zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen und kleineren Anhängern. Da die Einsatzfahrzeuge der Hilfsorganisation häufig schwerer sind, führte dies zunehmend zu Schwierigkeiten, da hierfür die Fahrer fehlten. Die Politik reagierte und schuf mit der neuen Fahrberechtigungsverordnung die Möglichkeit die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung unbürokratisch und kostengünstig zu qualifizieren. Eine echte Erleichterung für die Einsatzkräfte in den Hilfsorganisationen.