Lautzenhausen,

500 Kilo leicht gemacht...

Bei der heutigen Ausbildung hatten wir die Möglichkeit einen Tresorschrank von rund 500 Kilogramm Eigengewicht zu verlegen. Dies war eine besondere Herausforderung - und somit ein schönes Übungsszenario.

Am regulären Dienstsonntag machen sich zwölf Helferinnen und Helfer beider Bergungsgruppen (B1 und B2) auf zur Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz (Landespolizeichschule), in der Nähe des Flughafens Hahn, um einen 500 kg schweren Tresorschrank in ein anderes Gebäude zu verlegen.

Nachdem die Schranktüren ausgehängt waren, um das Gewicht zu verringern, wurde der Tresor mit speziellen Schwerlasthebeln angehoben und auf zurechtgeschnittene Besenstiele gesetzt.
Somit können Lasten bis hin zum Eisenbahnwaggon (wie Steinblöcke im alten Ägypten) Stück für Stück vorwärts bewegt werden.

Durch einen engen Flur an der Haustür angekommen, sorgten wenige Milimeter dafür, dass der Tresorschrank umgelegt werden musste, damit er durch die 195 cm kleine Tür passte.

Dir drei Treppenstufen vor der Haustür wurden einfach mit der Ladebordwand des LKW überbrückt, mit dem der Tresor ohnehin zum zukünftigen Gebäude transportiert werden sollte.

Weiter ging es durch eine Sporthalle. Um den Boden zu schützen, wurde dieser mit Holzbohlen ausgelegt. Somit wurde die schwere Last gleichmäßig auf den Boden verteilt.

Im zukünftigen Raum angekommen musste der Tresorschrank wieder aufgerichtet und die Schranktüren montiert werden.

Um punkt 12:00 Uhr konnten die Helferinnen und Helfer des THW Simmern den Rückmarsch antreten.


Die Bergungsgruppen waren mit dem Gerätekraftwagen (GKW) und dem Mehrzweckkraftwagen (MZKW) vor Ort. Somit waren sie für fast alle Eventuallitäten eines Bergungseinsatztes gerüstet. Ein mit Bauholz beladener Anhänger sorgt für das nötige Rüstholz.
Der MTW-OV diente als Führungsfahrzeug und zum durchführen von Besorgungsfahrten.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.